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Fachverband Drahtzaun e.V. - Sutelstrasse 10 - 30659 Hannover - 0511 - 647 66 56
Eingetragen beim Amtsgericht Hannover unter VR-Nr. 3840
eMail: info@fachverband-drahtzaun.de
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Inhaltsbeschreibung der Website:
Kostenloser Download unserer Satzung auf der Hauptseite im Menue "Satzung"
Kostenloser Download unseres Aufnahmeantrages auf der Hauptseite im Menue "Antragsformular"
Auflistung von Fachbetrieben in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hannover und
Nordrhein-Westfalen ( NRW ) unter anderem für die Bereiche: Sicherung von Eigentum und Grundstücken, Zutrittsselektion und Sichtschutz.
Die Mitglieder des Fachverbandes Drahtzaun e.V. leisten fachkundige Arbeiten in folgenden Bereichen:
Montage von: Gartenzaun, Gartenzäune, Holzzaun, Holzzäunen, Weidezaun,
Weidezäune, Maschendrahtzaun, Maschendrahtzäune, Toren und Türen, Sichtschutzzäunen, Carports, Pergolen, Schwingtore, Sektionaltore, Schiebetore, Garagentore, Maschendrahtzäune, Stahlgitterzäune, freitragende Schiebetore, Laufschienenschiebetore, Frontgitter, Balkongitter, Balkonverkleidungen, Fahrradständer, Trennwände, Hundezwinger,
Sonderkonstruktionen, Eigentumssicherung.
Zu bearbeitende Materialien können sein:
Schmiedeeisen, Draht, Stahl, Holz und Kunststoff und andere.
Antriebssteuerungen mittels Funkfernsteuerung, Schlüsseltaster, Magnet- oder Codekartenleser, Tastenkombinationsgeräte, Unfallverhütungsreinrichtungen, Lichtschranken, Induktionsschleifen Auswertegeräte, allgemeine Steuerungen und vieles mehr.
Hier die Auflistung der beinhalteten Websites unseres Auftritts sowie ein grober Auschnitt der jeweiligen Site:
Begrüssungsseite:
Willkommen lieber Besucher,
als angehender Bauherr finden Sie bei uns kompetente Planungshilfen für Ihre Grundstücksabsicherung, Material – und Produktvorstellungen, sowie Angebote für Materiallieferungen und Zaunmontagen.
Architekten und ausschreibende Stellen beraten wir gern bei der Erstellung von Leistungstexten und informieren Sie über Mindestanforderungen an die einzusetzenden Zaunkomponenten.
Sie erhalten über unsere Mitglieder Hintergrundinformationen über die möglichen Zaunmaterialien, wie Metalle, Holz, oder Kunststoff, sowie Ergänzungsangebote für die Absicherung Ihres Grundstückes, mittels Personenvereinzelungsanlagen, Tore, Schranken, oder Einbruchmeldeanlagen.
Bitte suchen Sie sich auf unserer Landkarte Ihren regionalen Zaunbau - Partner heraus und lassen Sie sich vom Fachmann in die Welt der Zäune einführen.Über Uns
Der Fachverband ist eine Vereinigung von Fachbetrieben, welche sich als gemeinnütziger Verein 1969 zusammenschlossen. Die Förderung von gemeinsamen fachlichen Interessen und die Pflege des Leistungsgedanken sind unsere Prämissen. Der Fachverband Drahtzaun e.V. von 1969 bietet seinen Mitgliedern unter anderem per Newsletter Neuigkeiten vom Zaunmarkt, eine Website zur Kundengewinnung und somit auch eine Plattform zur Präsentation eigener Produkte. Durch regelmässige Treffen, Seminar-Angebote und Vorträge zu technischen sowie kaufmännischen Belangen, sehen wir, als Vermittler zwischen dem Endkunden und den regional ansässigen Fachbetrieben, für unsere Mitglieder einen Wissensvorsprung gegenüber den Wettbewerbern. Dies gibt dem Endkunden die Gewissheit, dass sein Grund und Boden sowie sein Eigentum mit Kompetenz und Know-How gesichert und erhalten wird.
Die Dienstleistungs- und Produktpalette unserer Mitglieder geht weit über den „gemeinen“ Drahtzaun hinaus. Sicherung von Eigentum und Grundstücken, Zutrittsselektion und Sichtschutz sind nur ein paar der Stichworte, welche das Leistungsspektrum unserer Fachbetriebe umschreiben und erfordern güte- und qualitätsgeprüfte Materialien und fachgerecht durchgeführte Techniken. Ob es um Drahtgitter, Sektionaltore, Carports oder Zäune, um Draht, Holz oder Schmiedeeisen geht: Unsere Mitglieder können sich auf die Güteordnung als Einkaufs- und Montagebasis stützen und somit dem Endverbraucher ein Qualitätsniveau anbieten, welches eigentlich als Standard erachtet werden sollte.
Mitglieder nach Namen sortiert:
| Behnke & Körber | Zaun- und Toranlagen | Herford | 001 |
| Berlemann Torbau GmbH | Neuenkirchen | 002 | |
| Deermann Zaunsysteme | Dülmen | 017 | |
| Draht Block GmbH | Hannover | 003 | |
| Draht Hentschel | Hannover | 006 | |
| Draht Meyer | Hannover | 010 | |
| Draht Thein | Braunschweig | 015 | |
| Egon Wirth Zaunbau | Hannover | 013 | |
| F.W. Mertens GmbH | Meppen | 009 | |
| Gebr. Bockmeyer | Lingen (Ems) | 012 | |
| Grimm + Marre GmbH & Co. | Braunschweig | 004 | |
| Holtruper Zaunbau GmbH | Vechta-Holtrup | 008 | |
| Northeimer-Zaunbau | Eggers-Wiegmann | Northeim | 011 |
| Röttger Zäune und Tore | Nienburg | 018 | |
| Westfälische Drahtindustrie GmbH | Werk Hobrecker | Bad Gandersheim | 007 |
| Wolff & Hahn oHG | Zaun- und Metallbau | Hildesheim | 014 |
| Zaunbau Heinz Gümpel | GmbH & Co. KG | Hameln | 005 |
| Zaunbau Stäblein | Hannover | 019 | |
| ZTM GmbH | Zaun Tor Metallbau | Handewitt | 016 |
Mitglieder nach Postleitzahl sortiert
| ZTM GmbH | Zaun Tor Metallbau | 24983 | 016 |
| Draht Hentschel | 30159 | 006 | |
| Draht Block GmbH | 30177 | 003 | |
| Draht Meyer | 30177 | 010 | |
| Zaunbau Stäblein | 30455 | 019 | |
| Egon Wirth Zaunbau | 30659 | 013 | |
| Wolff & Hahn oHG | Zaun- und Metallbau | 31137 | 014 |
| Röttger Zäune und Tore |
31582 |
018 | |
| Zaunbau Heinz Gümpel | GmbH & Co. KG | 31785 | 005 |
| Behnke & Körber | Zaun- und Toranlagen | 32051 | 001 |
| Northeimer-Zaunbau | Eggers-Wiegmann | 37154 | 011 |
| Westfälische Drahtindustrie GmbH | Werk Hobrecker | 37581 | 007 |
| Draht Thein | 38106 | 015 | |
| Grimm + Marre GmbH & Co. | 38122 | 004 | |
| Deermann Zaunsysteme | 48249 | 017 | |
| Berlemann Torbau GmbH | 48485 | 002 | |
| Holtruper Zaunbau GmbH | 49377 | 008 | |
| F.W. Mertens GmbH | 49716 | 009 | |
| Gebr. Bockmeyer | 49809 | 012 | |
Mitglieder nach Orten sortiert
| Westfälische Drahtindustrie GmbH | Werk Hobrecker | Bad Gandersheim | 007 |
| Grimm + Marre GmbH & Co. | Braunschweig | 004 | |
| Draht Thein | Braunschweig | 015 | |
| Deermann Zaunsysteme | Dülmen | 017 | |
| Zaunbau Heinz Gümpel | GmbH & Co. KG | Hameln | 005 |
| ZTM GmbH | Zaun Tor Metallbau | Handewitt | 016 |
| Draht Block GmbH | Hannover | 003 | |
| Draht Hentschel | Hannover | 006 | |
| Draht Meyer | Hannover | 010 | |
| Zaunbau Stäblein | Hannover | 019 | |
| Egon Wirth Zaunbau | Hannover | 013 | |
| Behnke & Körber | Zaun- und Toranlagen | Herford | 001 |
| Wolff & Hahn oHG | Zaun- und Metallbau | Hildesheim | 014 |
| Gebr. Bockmeyer | Lingen (Ems) | 012 | |
| F.W. Mertens GmbH | Meppen | 009 | |
| Berlemann Torbau GmbH | Neuenkirchen | 002 | |
| Röttger Zäune und Tore | Nienburg | ||
| Northeimer-Zaunbau | Eggers-Wiegmann | Northeim | 011 |
| Holtruper Zaunbau GmbH | Vechta-Holtrup | 008 | |
| Adronit GmbH | Ansprechpartner: |
| 58300 Wetter, Oberwengerner Str. 204 | Herr Bernd Sander |
| Tel.: 02335-9785-19 Fax: 02335-73417 | eMail: Hier Klicken! |
| TREFILARBED Deutschland GmbH | Ansprechpartner: |
| 50672 Köln, Subbelrather Str. 13 | Herr Christoph Mauser |
| Tel.: 0221-5729-452 Fax: 0221-5729-407 | eMail: Hier Klicken! |
| Berlemann Torbau GmbH | Ansprechpartner: |
| 48485 Neuenkirchen, Ulmenstraße 3 | Herr Klaus Berlemann |
| Tel.: 05973-9481-0 Fax: 05973-9481-50 | eMail: Hier Klicken! |
| MEKON Metallkonstruktionen GmbH | Ansprechpartner: |
| 58553 Halver, Daimlerstr. 7 | Herr Roger Langenbach |
| Tel.: 02353-90 98 51 Fax: 02353-90 98 97 | eMail: Hier Klicken! |
|
Westfälische Drahtindustrie GmbH Werk Hobrecker, Altgandersheim |
Ansprechpartner: |
| 37581 Bad Gandersheim, Lehmkuhle 17 | Herr Alfred Binnewies |
| Tel.: 05382 - 5007 Fax: 05382 - 58228 | eMail: Hier Klicken! |
Unsere Satzung:
S A T Z U N G
des
Fachverband Drahtzaun e. V.
(einschl.der Satzungsänderungen bzw.-ergänzungen durch die Mitgliederversammlung v.13.6.1969)
===================================================================
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1) Die Gemeinschaft ist eine Vereinigung von Drahtzaun-Herstellern und führt den Namen
“Fachverband Drahtzaun e. V.” - nachstehend kurz “Verband” genannt - . 2) Der Verband hat die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangt.
3) Der Sitz des Verbandes ist Hannover.
4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
1) Der Verband hat als Zusammenschluss von Drahtzaun-Herstellern den Zweck, die ge-
meinsamen fachlichen Interessen aller seiner Mitglieder wahrzunehmen und zu fördern.
2) Er soll den Leistungsgedanken beim Bau von Drahtzäunen pflegen. Der Verband soll
die Vorarbeit leisten und die Interessen wahren für die Erstellung von Drahtzäunen im
europäischen Wirtschaftsrau.
3) Zweck und Aufgabe des Verbandes sind nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbe-
trieb gerichtet. Sie sollen auf gemeinnütziger Grundlage erreicht werden.
Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 3 Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft des Verbandes kann von Herstellern von Drahtzäunen erworben wer-
den, die sich zur Anerkennung und Einhaltung dieser Satzung verpflichten.
3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach schriftlicher Befragung der Mitglieder.
Werden seitens eines Mitgliedes begründete Einwände erhoben, entscheidet die nächste
Mitgliederversammlung.
4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Wegfall der Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.1 sowie
durch Konkurs oder Liquidation oder durch Austritt aus dem Verband mit einer Kündi-
gungsfrist von mindestens 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Die Austrittserklä-
rung ist durch Einschreibebrief an den Vorsitzenden des Verbandes zu richten.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1) Die Mitglieder haben das Recht, den Verband in allen die Verbandsmitgliederinter-
essen berührenden Angelegenheiten um Unterrichtung, Rat und Unterstützung anzu-
gehen.
2) Alle Mitglieder haben das Recht, Anträge zur Behandlung in der Mitgliederversamm-
lung zu stellen.
3) Die Wahl zum Vorsitzenden, zum Mitglied des Vorstandes oder des Beirates steht
jedem Mitglied offen.
4) Die Mitglieder sind verpflichtet, alle Bestimmungen dieser Satzung sowie in Überein-
stimmung mit der Satzung gefasste Beschlüsse zu befolgen.
§ 5 Organe des Verbandes
1) Die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand.
2) Die Angehörigen dieser Organe haben die Geschäfte des Verbandes unparteiisch zu
führen und zu ihrer Kenntnis gelangte, interne Geschäfts- und Betriebsvorgänge der
Mitglieder vertraulich zu behandeln.
§ 6 Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand oder mindestens ein
Drittel der Mitglieder es für notwendig erachten; mindestens jedoch alljährlich einmal.
Die Einberufung geschieht im Auftrage des Vorstandes schriftlich mit mindestens 14-tä-
giger Frist unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Schriftführer.
2) Anträge von Mitgliedern, die außerdem auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen,
müssen mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin beim Schriftführer
schriftlich eingereicht sein.
Über Anträge, die hiernach nicht auf der Tagesordnung stehen, kann die Mitgliederver-
sammlung nur dann abstimmen, wenn sich die Mehrheit dafür ausspricht. Von dieser Re-
gelung ausgenommen sind jedoch Anträge auf Änderung der Satzung und auf Auflösung
des Verbandes.
3) Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr
als die Hälfte der Mitglieder vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine neue Mit-
gliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ohne Einhaltung der Einberufungsfrist
abgehalten werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschluss-
fähig ist, wenn die Mitglieder bei Einberufung darauf hingewiesen sind.
4) Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Das Stimmrecht ruht,
wenn ein Mitglied trotz Mahnung länger als 2 Quartalsbeiträge mit fälligen Beiträgen im
Rückstand ist.
5) Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden und der durch
schriftliche Vollmacht vertretenen Stimmberechtigten gefasst. Ein Stimmberechtigter
kann von höchstens 3 weiteren Stimmberechtigten zur Vertretung bevollmächtigt
werden.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Verbandes, bei dessen
Verhinderung die seines Stellvertreters, den Ausschlag.
6) Die Mitgliederversammlung nimmt Berichte des Vorstandes entgegen und kann über
diese verhandeln;
- wählt den Vorstand;
- wählt den Kassenprüfer;
- berät und genehmigt die Jahresabrechnungen und den Kassenvorschlag (Haushaltsplan)
für das nächste Geschäftsjahr;
- beschließt über Änderungen dieser Satzung;
- fasst grundsätzlich Entschließungen über Güte- und Prüfbestimmungen;
- verhandelt über Anträge zur Tagesordnung.
7) Falls erforderlich, können Abstimmungen der Mitglieder auch außerhalb der Mitglieder-
versammlung auf schriftlichemWege erfolgen, wenn dieses durch Dreiviertelstimmen-
mehrheit aller Mitglieder beschlossen wird.
8) Die Einberufung einer Mitgliederversammlung nach den §§ 36 und 37 BGB wird hier-
durch nicht ausgeschlossen.
9) Über die Mitgliederversammlung und über die Abstimmung sind Niederschriften zu fer-
tigen. Diese sind vom Versammlungs- oder Abstimmungsleiter und vom Vorstand zu un-
terzeichnen.
§ 7 Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, 3 Stellvertretern und dem Kassenwart.
2) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre; sie währt bis zur Neuwahl des
Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig.
3) Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe seiner Amtsperiode aus, so bestellt die Mit-
gliederversammlung an Stelle des ausgeschiedenen ein neues Vorstandsmitglied mit
Amtsdauer bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
4) Aufgabe des Vorstandes ist die ehrenamtliche Leitung der Tätigkeit des Verbandes im
Sinne dieser Satzung.
Der Vorstand bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben eines von ihm zu bestellen-
den Schriftführers. Der Schriftführer ist zu jeder Vorstandssitzung heranzuziehen.
§ 8 Schriftführer und Kassenwart
1) Der Schriftführer hat die Geschäfte des Verbandes nach Maßgabe dieser Satzung
und der Beschlüsse der Organe nach Weisungen des Vorstandes unparteiisch zu
führen und interne Geschäfts- und Betriebsvorgänge der Mitglieder vertraulich zu
behandeln.
Ihm obliegt im Auftrage des Vorstandes die Einberufung der Mitgliederversammlungen.
Der Schriftführer braucht nicht Mitglied des Verbandes zu sein.
2) Der Schriftführer kann in den Grenzen des Haushaltsplanes die Gemeinschaft verpflich-
tende Geschäfte vornehmen.
3) Dem Kassenwart obliegt die finanzielle Verwaltung.
§ 8a Kassenprüfer
1) Die Amtszeit der Kassenprüfer dauert 4 Jahre. Im Turnus von 2 Jahren wird jeweils
ein Kassenprüfer neu gewählt.
§ 9 Schiedsgericht
1) Streitigkeiten, die sich aus dieser Satzung oder aus der Tätigkeit des Verbandes ergeben,
können auf Vereinbarung der streitenden Parteien durch ein Schiedsgericht entschieden
werden.
2) Das Schiedsgericht wird gebildet und verfährt gemäß den Bestimmungen der ZPO.
Beide Parteien benennen je einen Beisitzer. Die beiden Beisitzer wählen einen Vorsitzer.
Kommt eine Einigung über den Vorsitzer nicht zustande, so ist auf Verlangen der betrei-
benden Partei des Verbandes durch den Schriftführer die Industrie- und Handelskammer
in Hannover um die Benennung des Vorsitzers zu ersuchen. Dieses gilt sinngemäß auch für den Fall der Nichtbenennung eines Beisitzers innerhalb von 14 Tagen nach Aufforde-
rung.
3) Das Schiedsgericht entscheidet über den Streitfall und über die Tragung der Kosten des
Schiedsverfahrens.
4) Durch diese Bestimmungen wird der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1) Die Auflösung des Verbandes kann von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelstim-
menmehrheit aller Mitglieder beschlossen werden, wenn der Antrag auf der Tagesordnung
stand.
2) Über die Verwendung des bei Auflösung des Verbandes verbleibenden Gemeinschafts-
vermögens beschließt die Mitgliederversammlung.
Fachverband Drahtzaun e. V.
gez. Dahms gez. Gümpel, gez. Block,
(Vorsitzender) gez. Schulz, gez. Hintzen
( Vorstand )
gez. Meinel (Schriftführer)